
Teilnahmebedingungen
für die Werkkurse von Werken mit Kindern
1. Geltungsbereich
Diese Teilnahmebedingungen gelten für alle Holzwerkkurse und Werkangebote mit Kindern, die über die Webseite „Werken mit Kindern“ angeboten werden. Mit der Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten mit diesen Bedingungen einverstanden.
2. Teilnahmeberechtigung
Die Teilnahme ist für Kinder im jeweils angegebenen Altersbereich möglich. Der Altersbereich richtet sich dabei vor allem nach dem jeweiligen schulischen Stand (Vorschulkinder oder Grundschulkinder).
Jedes Kind sollte körperlich und geistig in der Lage sein, den Kursinhalten zu folgen und einfache Sicherheitsanweisungen zu verstehen.
Besondere Bedürfnisse, gesundheitliche Einschränkungen oder Allergien sind vor Kursbeginn mitzuteilen.
3. Anmeldung und Verbindlichkeit
Die Anmeldung von Kindern darf nur von Erziehungsberechtigten oder mit deren ausdrücklichen Einverständnis vorgenommen werden. Die Anmeldung erfolgt über die Anmeldemaske auf der Webseite.
Der Schutz Ihrer personenbezogenen Daten hat höchste Priorität. Nähere Informationen hierzu sind in der Datenschutzerklärung enthalten.
Die Übertragung Ihrer Daten erfolgt verschlüsselt mittels SSL. Die erforderlichen Angaben sind in der Anmeldemaske entsprechend gekennzeichnet.
Die Anmeldung stellt keine automatische Teilnahmegarantie dar. Die Vergabe der begrenzten Kursplätze erfolgt nach dem Prinzip der Eingangsreihenfolge. Bei fehlender Verfügbarkeit werden Sie entsprechend benachrichtigt.
Bei Verfügbarkeit der Kursplätze erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit den Details zur Begleichung der Kursgebühr. Die Zahlung der Kursgebühr ist grundsätzlich 7 Tage vor Kursbeginn fällig. Bis dahin haben die Anmelder die Möglichkeit, kostenfrei zurückzutreten.
Sofern die Anmeldung weniger als 7 Tage vor Kursbeginn erfolgt, gelten geänderte Zahlungsfristen. Diese werden in der Anmeldebestätigung näher erläutert.
4. Aufsichtspflicht
Während der Kurszeit liegt die Aufsichtspflicht beim Kursleiter, sofern das Kind ohne Begleitperson teilnimmt. Die Aufsichtspflicht beginnt mit dem offiziellen Kursbeginn und endet mit dem Kursende.
Bei Angeboten mit Begleitperson verbleibt die Aufsichtspflicht bei den begleitenden Erwachsenen.
5. Sicherheit und Umgang mit Werkzeugen
Die Kinder arbeiten ausschließlich mit altersgerechten, geprüften Werkzeugen.
Alle Arbeitsschritte werden erklärt und angeleitet.
Sicherheitsregeln sind verbindlich und müssen von den Teilnehmern eingehalten werden.
Den Anweisungen des Kursleiters ist stets Folge zu leisten.
6. Verhalten der Teilnehmer
Ein respektvoller Umgang miteinander sowie mit Material und Werkzeugen wird vorausgesetzt.
Bei grobem Fehlverhalten oder wiederholtem Missachten von Sicherheitsregeln kann ein Teilnehmer aus Sicherheitsgründen vom Kurs ausgeschlossen werden. Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht in diesem Fall nicht.
7. Verletzungsrisiko und Haftung
Trotz sorgfältiger Anleitung und Sicherheitsvorkehrungen kann beim handwerklichen Arbeiten ein Restrisiko für Verletzungen nicht vollständig ausgeschlossen werden.
Der Kursleiter haftet nur für Schäden, die auf vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung beruhen.
Für mitgebrachte Gegenstände wird keine Haftung übernommen.
8. Vorgehen bei Verletzungen
Kleinere Verletzungen (z. B. Schürf- oder Schnittwunden) werden sofort durch den Kursleiter erstversorgt. Entsprechendes Erste-Hilfe-Material ist stets vorhanden.
Die Erziehungsberechtigten werden über die hinterlegten Notfallkontakte unverzüglich informiert, sobald eine Verletzung auftritt.
Sollte eine weitergehende medizinische Versorgung erforderlich sein, werden die Erziehungsberechtigten umgehend benachrichtigt und – falls notwendig – ein Arzt oder Rettungsdienst hinzugezogen.
Mit der Anmeldung erklären sich die Erziehungsberechtigten damit einverstanden, dass im Notfall angemessene Erste-Hilfe- und Rettungsmaßnahmen ergriffen werden dürfen.
9. Kleidung und persönliche Ausstattung
Die Kinder sollen robuste, geschlossene Kleidung tragen, die schmutzig werden darf.
Lange Haare sind zusammenzubinden, Schmuck, der beim Werken zu Einschränkungen führen kann (Ringe, Armbänder etc.) sollte nicht getragen werden.
10. Absage und Ausfall
Der Kursleiter behält sich vor, Kurse bei Krankheit, höherer Gewalt oder zu geringer Teilnehmerzahl abzusagen.
Bereits gezahlte Teilnahmegebühren werden in diesem Fall zurückerstattet oder gutgeschrieben.
11. Schlussbestimmungen
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Regelungen unberührt.
